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Aktuelle Info: Bundestrojaner und F-Secure

Quelle: F-Secure; Dezember 2011 back

Verbraucherzentrale Hamburg stellt Liste mit Abofallen ins Netz:

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Liste von Websites ins Netz gestellt, in der sie alle in jüngster Zeit durch versteckte oder unklare Preisangaben in Erscheinung getretene Anbieter aufführt. Außerdem nennt sie die von den Betreibern genutzten Inkassodienste oder Anwälte sowie Kontaktadressen, bei denen betroffene Verbraucher eine Beschwerde einreichen können.

Hier nochmals die Links:

Quelle: zdnet.de; Verbraucherzentrale Hamburg; Dezember 2010 back


Aktionen:

Ab 1. Januar 2009 ist der Betrieb von Telefonen die nach dem CT1+ oder CT2 Standard senden in Deutschland verboten. Wer solch ein Telefon weiterhin betreibt muss u.U. mit empfindlichen Strafen rechnen, die laut Bundesnetzagentur bis zu 1600,- € betragen können. (Die Zeit). Hintergrund ist das neue Funkfrequenzen vergeben wurden die von Telefonen mit diesen Standards belegt werden und es somit zu Störungen kommen kann. Unter diesem Link finden Sie eine PDF-Datei mit näheren Informationen zu dem Thema und einer ausführlichen Liste von Telefonen die nun nicht mehr erlaubt sind.

Quelle: heise.de; msc-Systems - ITK-Systemhaus; Juli 2008 back


Security-Infos (für Microsoft-Security-Infos geht's hier):  

 

 

 

Quelle:  msc-Systems - ITK-Systemhaus; November 2006 back


Software-Infos:

Dezember 2011

Sehr geehrte Kunden,

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wurden die Büro-Programme um financialOffice Anfang 2011 auf eine neue Datenbank-Technologie umgestellt.

Die Wartung der alten Datenbank wurde bereits eingestellt. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend: Aktualisieren Sie Ihre Software jetzt – mit der Version 2012! Andernfalls können Ihre Daten nicht mehr automatisch in eine neuere Version übernommen werden.

Lesen Sie hier, was passiert, wenn Sie nicht auf die aktuelle Version umsteigen.

Sie haben Fragen dazu? Unser Kundenservice beantwortet Sie gerne unter der Rufnummer 0180-5398011 (0,14 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro/Min. mobil, ein Service von dtms).

Machen Sie Ihre Software zukunftssicher und bestellen Sie jetzt

Quelle:  Lexware-Support; msc-Systems - Modern Service Consulting; Dezember 2011back


WLAN-Info + Tipps:

29.11.2006:

Bitkom warnt Endkunden: Funknetze besser schützen

Ein WLAN-Netz ist praktisch: Mehrere Familienmitglieder oder Nachbarn kommen ohne Kabelsalat bequem ins Internet. Bereits jeder zweite von bundesweit 13,6 Millionen Breitband-Anschlüssen wird per WLAN betrieben, schätzt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Die Anschluss-Inhaber sollten ihr Funknetz allerdings vor Eindringlingen und Missbrauch schützen.

Der Grund: Sie können zum Beispiel dafür verantwortlich gemacht werden, wenn andere ihr WLAN für illegale Downloads nutzen. So haben Gerichte in den vergangenen Monaten geurteilt, etwa das Landgericht Hamburg.

Der Bitkom gibt deshalb Tipps zum sorgenfreien WLAN:

1. Zugang verschlüsseln

Ist das WLAN nicht verschlüsselt, können sich Unbekannte ins Funknetz einloggen und zum Beispiel Raubkopien aus dem Web laden. Auch E-Mails und persönliche Daten auf dem PC sind dann nicht mehr sicher. Deshalb sollten WLAN-Inhaber die drahtlose Datenübertragung verschlüsseln. Ein digitaler Schlüssel lässt sich mit einer Software des Internet-Providers erstellen oder im Betriebssystem des Computers. Er sollte dem aktuellen WPA/WPA2-Standard entsprechen. WEP-Verschlüsselung ist nicht mehr der stand der Zeit und kann heute innerhalb von Sekunden, nicht nur von Profis, gehackt werden. Am besten ist eine willkürliche Kombination aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen - keine Eigennamen oder Begriffe aus dem Wörterbuch!

2. Kreis der Nutzer beschränken

Ist der Zugang einmal verschlüsselt, brauchen alle Nutzer des WLAN-Anschlusses den richtigen Code. Der Anschluss-Inhaber sollte ihn nur Personen geben, denen er vertraut. Wichtig ist, dass WG-Mitbewohner, Gäste oder Nachbarn den Zugang nur für legale Zwecke nutzen. Wer ein WLAN sein eigen nennt, sollte dazu alle Mit-Surfer verpflichten - wenn es sein muss, schriftlich. Ein weiterer Sicherheits-Tipp: den WLAN-Code regelmäßig wechseln. Das bietet sich vor allem bei Funknetzen an, auf die ein größerer Kreis von Nutzern zugreift.

3. Abmahnungen gründlich prüfen

Wenn Musik- und Filmanbieter den Tausch von Raubkopien feststellen, schicken sie oft eine Abmahnung an die beteiligten Internet-Nutzer. Deren Adressen bekommen sie mit Hilfe der Provider, die sich per Gesetz an der Aufklärung von Straftaten beteiligen müssen. Inhalt des Schreibens ist meist auch eine Unterlassungserklärung. Wenn der Anschluss-Inhaber sie unterschreibt, muss er künftig unerlaubte Datei-Transfers verhindern, indem er zum Beispiel beanstandete Tauschbörsen mit einem Firewall-Programm sperrt - sonst droht ein Strafgeld.

4. Anwaltskosten ablehnen

Anders sieht es mit den gegnerischen Anwaltskosten aus: Wer sich keiner Schuld bewusst ist, sollte die Abmahnkosten nicht zahlen. Der Grund: Noch ist rechtlich nicht eindeutig geklärt, ob die Anschluss-Inhaber fürs Surfen ihrer Mitnutzer verantwortlich sind. Wer keinesfalls verklagt werden möchte, kann es aber auch mit einem Kompromiss versuchen - und dem Anwalt anbieten, einen Teil der Kosten zu übernehmen.

 

Der Bitkom setzt sich dafür ein, dass die Rechtsposition der WLAN-Inhaber künftig klarer geregelt wird - in dem für 2007 geplanten Telemediengesetz. "Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass die Betreiber den Datenverkehr nicht überwachen müssen", fordert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Gutgläubige Nutzer moderner Internet-Zugänge dürfen nicht vorschnell kriminalisiert werden - das würde der Absicht der Bundesregierung widersprechen, die digitale Vernetzung in Deutschland voranzutreiben."

Quelle:  CE-Business www.ce-business.de © Copyright IDG BUSINESS MEDIA GMBH München ;  msc-Systems - ITK-Systemhaus ; 29.November 2006 back


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