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Infos und Security
msc-Systems
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moderne Büro
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Software, Netzwerk und Telekommunikation
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Aktuelle
Info: Bundestrojaner und F-Secure Quelle:
F-Secure;
Dezember 2011

Verbraucherzentrale Hamburg stellt Liste mit
Abofallen ins Netz:
Die Verbraucherzentrale
Hamburg hat eine
Liste von Websites ins Netz gestellt, in der sie alle in jüngster
Zeit durch versteckte oder unklare Preisangaben in Erscheinung getretene
Anbieter aufführt. Außerdem nennt sie die von den Betreibern genutzten
Inkassodienste oder Anwälte sowie Kontaktadressen, bei denen betroffene
Verbraucher eine Beschwerde einreichen können.
Hier nochmals die Links:
Quelle: zdnet.de;
Verbraucherzentrale Hamburg;
Dezember 2010

Aktionen:
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Ab 1. Januar 2009 ist der
Betrieb von Telefonen die nach dem CT1+ oder CT2 Standard senden in
Deutschland verboten. Wer solch ein Telefon weiterhin betreibt muss
u.U. mit empfindlichen Strafen rechnen, die laut Bundesnetzagentur
bis zu 1600,- € betragen können. (Die
Zeit).
Hintergrund ist das neue Funkfrequenzen vergeben wurden die von
Telefonen mit diesen Standards belegt werden und es somit zu
Störungen kommen kann.
Unter
diesem Link finden Sie eine PDF-Datei mit näheren
Informationen zu dem Thema und einer ausführlichen Liste von
Telefonen die nun nicht mehr erlaubt sind. |
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Quelle: heise.de; msc-Systems - ITK-Systemhaus;
Juli 2008

Security-Infos
(für Microsoft-Security-Infos geht's hier):
Quelle:
msc-Systems - ITK-Systemhaus; November 2006

Software-Infos:

Dezember 2011
Sehr geehrte Kunden,
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wurden die
Büro-Programme um financialOffice Anfang 2011 auf eine neue
Datenbank-Technologie umgestellt.
Die Wartung der alten Datenbank wurde bereits eingestellt.
Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend: Aktualisieren Sie Ihre
Software jetzt – mit der Version 2012! Andernfalls können Ihre
Daten nicht mehr automatisch in eine neuere Version übernommen werden.
Lesen Sie hier, was passiert, wenn Sie nicht auf die aktuelle Version
umsteigen.
Sie haben Fragen dazu? Unser Kundenservice beantwortet
Sie gerne unter der Rufnummer 0180-5398011 (0,14 Euro/Min. aus dem dt.
Festnetz, max. 0,42 Euro/Min. mobil, ein Service von dtms).
Machen Sie Ihre Software zukunftssicher und
bestellen Sie jetzt
Quelle:
Lexware-Support; msc-Systems - Modern Service Consulting;
Dezember 2011
WLAN-Info + Tipps:
29.11.2006:
Bitkom warnt Endkunden: Funknetze besser
schützen
Ein WLAN-Netz ist praktisch: Mehrere Familienmitglieder oder
Nachbarn kommen ohne Kabelsalat bequem ins Internet. Bereits jeder
zweite von bundesweit 13,6 Millionen Breitband-Anschlüssen wird per
WLAN betrieben, schätzt der Bundesverband Informationswirtschaft,
Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Die Anschluss-Inhaber
sollten ihr Funknetz allerdings vor Eindringlingen und Missbrauch
schützen.
Der Grund: Sie können zum Beispiel dafür verantwortlich gemacht
werden, wenn andere ihr WLAN für illegale Downloads nutzen. So haben
Gerichte in den vergangenen Monaten geurteilt, etwa das Landgericht
Hamburg.
Der Bitkom gibt deshalb Tipps zum sorgenfreien WLAN:
1. Zugang
verschlüsseln
Ist das WLAN nicht verschlüsselt, können sich Unbekannte ins
Funknetz einloggen und zum Beispiel Raubkopien aus dem Web laden.
Auch E-Mails und persönliche Daten auf dem PC sind dann nicht mehr
sicher. Deshalb sollten WLAN-Inhaber die drahtlose Datenübertragung
verschlüsseln. Ein digitaler Schlüssel lässt sich mit einer Software
des Internet-Providers erstellen oder im Betriebssystem des
Computers. Er sollte dem aktuellen WPA/WPA2-Standard
entsprechen. WEP-Verschlüsselung ist nicht mehr der stand der Zeit
und kann heute innerhalb von Sekunden, nicht nur von Profis, gehackt
werden. Am besten ist eine willkürliche Kombination aus Zahlen,
Buchstaben und Sonderzeichen - keine Eigennamen oder Begriffe aus
dem Wörterbuch!
2. Kreis der Nutzer
beschränken
Ist der Zugang einmal verschlüsselt, brauchen alle Nutzer des
WLAN-Anschlusses den richtigen Code. Der Anschluss-Inhaber sollte
ihn nur Personen geben, denen er vertraut. Wichtig ist, dass
WG-Mitbewohner, Gäste oder Nachbarn den Zugang nur für legale Zwecke
nutzen. Wer ein WLAN sein eigen nennt, sollte dazu alle Mit-Surfer
verpflichten - wenn es sein muss, schriftlich. Ein weiterer
Sicherheits-Tipp: den WLAN-Code regelmäßig wechseln. Das bietet sich
vor allem bei Funknetzen an, auf die ein größerer Kreis von Nutzern
zugreift.
3. Abmahnungen
gründlich prüfen
Wenn Musik- und Filmanbieter den Tausch von Raubkopien feststellen,
schicken sie oft eine Abmahnung an die beteiligten Internet-Nutzer.
Deren Adressen bekommen sie mit Hilfe der Provider, die sich per
Gesetz an der Aufklärung von Straftaten beteiligen müssen. Inhalt
des Schreibens ist meist auch eine Unterlassungserklärung. Wenn der
Anschluss-Inhaber sie unterschreibt, muss er künftig unerlaubte
Datei-Transfers verhindern, indem er zum Beispiel beanstandete
Tauschbörsen mit einem Firewall-Programm sperrt - sonst droht ein
Strafgeld.
4. Anwaltskosten
ablehnen
Anders sieht es mit den gegnerischen Anwaltskosten aus: Wer sich
keiner Schuld bewusst ist, sollte die Abmahnkosten nicht zahlen. Der
Grund: Noch ist rechtlich nicht eindeutig geklärt, ob die
Anschluss-Inhaber fürs Surfen ihrer Mitnutzer verantwortlich sind.
Wer keinesfalls verklagt werden möchte, kann es aber auch mit einem
Kompromiss versuchen - und dem Anwalt anbieten, einen Teil der
Kosten zu übernehmen.
Der Bitkom setzt sich dafür ein, dass die Rechtsposition der
WLAN-Inhaber künftig klarer geregelt wird - in dem für 2007
geplanten Telemediengesetz. "Der Gesetzgeber muss sicherstellen,
dass die Betreiber den Datenverkehr nicht überwachen müssen",
fordert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Gutgläubige
Nutzer moderner Internet-Zugänge dürfen nicht vorschnell
kriminalisiert werden - das würde der Absicht der Bundesregierung
widersprechen, die digitale Vernetzung in Deutschland
voranzutreiben."
Quelle:
CE-Business
www.ce-business.de
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ITK-Systemhaus ;
29.November 2006

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